Rechtliche Grundlagen
Art 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.                 
Der gesamte Text des Grundgesetzes

Tierschutzgesetz: § 1 Grundsatz Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Den gesamten Text des Tierschutzgesetzes finden Sie hier.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Bundesjagdgesetz: Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer wann was, wo und wie jagen darf und wird ergänzt durch die Landesjagdgesetze. Gesamter Text Bundesjagdgesetz.

zu den Landesjagdgesetzen

Da seit 1994 der Umweltschutz und seit 2002 auch der Tierschutz im Grundgesetz zum Staatsziel erklärt wurden, ist die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und der Ländergesetze nötig mit diesem in Einklang zu bringen.

Jagd auf geschützte Arten widerspricht dem Artenschutz, viele Jagdpraktiken dem Tierschutz und die Verwendung von Bleimunition mit der Einbringung von toxischen Stoffen in unsere Natur dem Umweltschutz. So ist die Reformierung der Jagd in Deutschland lange überfällig!

Zur Einbringung von toxischen Stoffen ( Bleimunition)
Prinzipen des Umweltrechts
Wichtige Prinzipien des Umweltrechts sind:
1. Das Vorsorgeprinzip: es fordert, mögliche Umweltbelastungen soweit möglich schon durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern (Risikovorsorge und Umweltschonung).
2. Das Verursacherprinzip: es legt fest, dass der Verursacher eines Schadens die zur Beseitigung notwendigen Kosten zu tragen hat.
3. Das Kooperationsprinzip: es verlangt ein möglichst enges Zusammenwirken von Staat und Bürgern bzw. Unternehmen bei umweltbedeutsamen Entscheidungen. 

https://girinair7.files.wordpress.com/2010/10/2005_recht_umwelt-by.pdf

Urteil: NRW-Jagdverband ist kein Tierschutzverein

Gelsenkirchen. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird auch in naher Zukunft nicht als Tierschutzverein anerkannt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag eine Klage des Verbandes gegen die Nichtanerkennung ab.

Das Ministerium hat die Ablehnung damit begründet, dass der Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung aufgeführt habe. Der Verband dagegen sieht sich als "Treuhänder der frei lebenden Tierwelt". Die mit einer Anerkennung eröffneten Mitwirkungs- und Klagerechte würden ihm ermöglichen, die Belange des Tierschutzes noch stärker zu vertreten, hieß es in einer früheren Mitteilung.

Anerkennung von Vereinigungen

Wann wird ein Verein als Naturschutzorganisation anerkannt?

Nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz § 3 (Anerkennung von Vereinigungen) gilt eine Vereinigung als Naturschutzverein wenn sie „….nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert..“.

Aus der Satzung des Deutschen Jagdverband

."....2. Daneben werden Satzungszwecke als Dachverband insbesondere verwirklicht durch Förderung

a) der Bekämpfung von Wildkrankheiten

b) des Tierschutzes durch tierschutzgerechte Jagd

c) und aktive Unterstützung anerkannter Naturschutzverbände

d) div. Hilfsmaßnahmen bei der Sicherung und Pflege der Lebensräume wild lebender Tierarten ...."

 

Quelle: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/djvsatzung_2013_neu_jagdverband_0.pdf